„Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land durch oberirdische Gewässer“. Wohl jeder hat Bilder von Hochwasserereignissen vor Augen, manche haben selbst erlebt, was es bedeutet, wenn Gewässer über ihre Ufer treten. Hochwasser können lebensbedrohlich werden, Sachschäden treten fast immer auf.
Die Regierungspräsidien wirken auf einen angemessenen Hochwasserschutz durch Vorsorge und technische Maßnahmen hin, achten auf die Sicherheit von Talsperren und Hochwasserrückhaltebecken und koordinieren fachliche Belange bei Hochwasserereignissen und Schadensfällen im Gewässer. Die Landesbetriebe Gewässer innerhalb der Regierungspräsidien betreiben, steuern und unterhalten Hochwasserschutzanlagen (Hochwasserrückhaltebecken, Deiche und Dämme, Regelungsbauwerke, Schöpfwerke, …) an den Gewässern erster Ordnung des Landes und an Gewässern zweiter Ordnung, die in der Unterhaltungslast des Landes stehen.
Zu den Aufgaben der Landesbetriebe gehören die frühzeitige Aufstellung von Konzeptionen, die Beratung sowie die Unterstützung von Kommunen bei der Umsetzung.
Wie kann es zu einem Hochwasserereignis kommen? Über die Ursachen von Hochwasser können Sie sich auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft informieren.
Fließgewässer als Lebensraum - Artenreichtum eines Fließgewässers
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