Wegen seiner negativen Auswirkungen auf die Pflanzen- und Tierwelt und das Landschaftsbild ist der technische Ausbau von Fließgewässern im Außenbereich durch das Hessische Naturschutzgesetz verboten worden. Das Hessische Wassergesetz stellt die Forderung, nicht naturnah ausgebaute Gewässer in einen naturnahen Zustand zurückzuführen.
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Öffentliche Fragen und Antworten zuFliegewässerschutz in Hessen
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