Die EU-Wasserrahmenrichtlinie – eine Richtlinie die für alle EU-Staaten verbindlich ist – fordert, dass alle Fließgewässer in einen guten Zustand gebracht werden müssen. In Luxemburg gibt es hier noch viel zu tun, um die Sünden der Vergangenheit wieder auszugleichen. Während die Wasserverwaltung und auch die Natur- und Forstverwaltung an größeren Fließgewässern tätig sind, fokussiert sich SICONA auf die kleineren Gewässer in seinen Mitgliedsgemeinde
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Öffentliche Fragen und Antworten zuFließgewässerschutz bei SICONA
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